Alle anzeigen / Alle verbergen
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Abfallentsorgung, Wann?
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Graugut jeweils donnerstags
Grüngut jeweils dienstags; im Winter nur jede zweite Woche.Abfallentsorgung, weitere Infos
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Abmeldung / Wegzug
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Die Abmeldung erfolgt bei der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen unter Vorweisung der Meldebestätigung resp. des Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweises. Militärdienstpflichtige weisen auch das Dienstbüchlein vor. Ausländische Staatsangehörige bringen zusätzlich den Ausländerausweis mit. Vermieter sind verpflichtet, den Zu- und Wegzug von Mietern zu melden.
Ansprechpartner: Einwohnerkontrolle
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Abstimmungen und Wahlen
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Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr. Bei Stimmabgabe im Wahllokal ist der Stimmrechtsausweis abzugeben. Bei brieflicher Stimmabgabe muss das Zustellkuvert als Anwortkuvert verwendet werden. Die Wahl und/oder Abstimmungszettel müssen im kleinen Stimmzettelkuvert eingelegt werden. Wird das Stimmrecht brieflich oder durch Stellvertretung (nur unter Ehegatten erlaubt) ausgeübt, ist der Stimmrechtsausweis vom Stimmberechtigten zu unterzeichnen.
Ansprechpartner: Gemeindekanzlei
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AHV-Ausweis, Erstausstellung, Verlust und Neuausstellung
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Das Anmeldeformular für den AHV-Ausweis ist bei der Gemeindezweigstelle ASVA erhältlich. Zudem ist eine Bestätigung des Arbeitgebers auf diesem Formular erforderlich.
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AHV-Beiträge - Abrechnung als Nichterwerbstätiger oder Selbständig- erwerbender
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Das Anmeldeformular ist bei der Gemeindezweigstelle der ASVA erhältlich.
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AHV-Beiträge - Beitragszahlungen auch ohne Erwerb?
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In dem Jahr, in dem man 21 Jahre alt wird, muss mit der Bezahlung der Beiträge begonnen werden. Die Beitragszahlungen sind auch dann erforderlich, wenn noch kein Einkommen erzielt wird. Verheiratete Personen müssen nur dann keine Beiträge leisten, wenn der Ehepartner das doppelte der Minimalbeiträge bezahlt (ca. 2 x CHF 480.--)
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AHV-Beiträge - Überprüfung bisherige Einzahlungen
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Der Versicherte kann jederzeit einen Auszug aus seinem individuellen Konto (IK) verlangen. Das schriftliche Begehren ist bei einer der Ausgleichskasse, welche ein Konto über den Versicherten führt, einzureichen. Die Konten führenden Kassen sind auf dem AHV-Ausweis aufgeführt; deren Postadressen finden Sie auf den letzten Seiten im Telefonbuch. Auf dem IK werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften aufgezeichnet. Der Antrag kann in Briefform erfolgen.
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AHV-Beiträge - und wenn ich meine Beiträge noch nicht bezahlt habe?
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Sie können Beiträge 5 Jahre rückwirkend nachzahlen. Können so trotzdem nicht alle ausstehenden Beitragsjahre bezahlt werden, entstehen Beitragslücken, die Auswirkung auf die spätere Rentenberechnung haben.
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AHV/IV-Rente reicht nicht aus
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Lassen Sie das Budget durch die Zweigstelle der ASVA überprüfen; vielleicht haben Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Ergänzungsleistungen sind keine Fürsorgegelder und müssen nicht zurückbezahlt werden.
Ansprechpartner: AHV-Zweigstelle
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Amtliches Publikationsorgan
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Die Rundschau ist das Publikationsorgan der Gemeinde Obersiggenthal. Sie erscheint 1 Mal wöchentlich jeweils am Donnerstag und wird allen Haushaltungen kostenlos zugestellt.
Ansprechpartner: Gemeindekanzlei
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Anmeldung / Zuzug
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Die Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Es sind Mietvertrag und Krankenversicherungsnachweis mitzubringen. Schweizer Bürger haben den Heimatschein und allenfalls das Familienbüchlein (Wochenaufenthalter den Heimatausweis) vorzulegen. Militärdienstpflichtige bringen gleichzeitig das Dienstbüchlein mit und Zivilschutzpflichtige melden den Umzug der Zivilschutzstelle Baden. Ausländer weisen die Geburts- und Heiratsurkunde, den Reisepass sowie den Ausländerausweis oder die Arbeitsbewilligung vor. Bei Zuzug aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland sind 2 Fotos mitzubringen.
Ansprechpartner: Einwohnerkontrolle
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Arbeitsamt der Gemeinde, Tätigkeit
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Das Gemeindearbeitsamt nimmt die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung entgegen und händigt das Formular den Stellensuchenden aus. Diese melden sich persönlich beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV), das für die weitere Betreuung zuständig ist. Das RAV händigt den Stellensuchenden sämtliche Formulare und Merkblätter aus, die zur Geltendmachung der Arbeitslosenentschädigung benötigt werden. Die Arbeitslosen-Taggelder werden durch die von den Versicherten gewählte Arbeitslosenkasse ausgerichtet.
Ansprechpartner: Arbeitsamt
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Arbeitslos und ausgesteuert, Gesuch um Sozialhilfe
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Frühzeitig mit dem Sozialdienst Kontakt aufnehmen. Dieser benötigt verschiedene Unterlagen und Angaben zur persönlichen/finanziellen Situation und stellt gestützt darauf Antrag an den Gemeinderat.
Weitere Informationen sind hier erhältlich.
Ansprechpartner: Sozialdienst
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Arbeitslos, was nun?
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Melden Sie sich so früh wie möglich persönlich beim Arbeitsamt Ihrer Wohngemeinde. Nehmen Sie dazu Ihren AHV-Ausweis, den Pass oder die Identitätskarte und als Ausländer den Ausländerausweis mit.
Ansprechpartner: Arbeitsamt
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Arbeitsvertrag
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Ein Arbeitsvertrag und eine Kündigung gilt auch in mündlicher Form. Die Arbeitsbedingungen richten sich dann nach dem OR (Obligationenrecht) auch wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt. Es wird empfohlen, immer einen schriftlichen Vertrag einzufordern.
Ansprechpartner: Arbeitsamt
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Arbeitsvertrag, wer hilft mir?
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Arbeitsgericht Baden, Ländliweg 2, 5400 Baden (Tel. 056 200 13 10) Auskunft: Mo 14-17 Uhr.
Ansprechpartner: Arbeitsamt
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Auslandaufenthalt von ununterbrochen länger als 12 Monaten
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Militärdienstpflichtige, die sich länger als 12 Monate im Ausland aufhalten, müssen beim Kreiskommando Aarau unter Beilage des Dienstbüchleins ein Gesuch um Auslandurlaub einreichen und sich beim Sektionschef abmelden. Nach der Rückkehr melden sie sich beim Sektionschef zurück. Weitere Informationen und Gesuchsformular siehe Onlineschalter
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Auslandurlaub bis höchstens 12 Monate
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In diesem Fall benötigen die Meldepflichtigen keinen Auslandurlaub und sie melden sich beim Sektionschef auch nicht ab. Sie müssen folgendes beachten: Mitteilung der vorübergehenden Adresse an Sektionschef; fällt Militärdienstleistung in die Zeit des Auslandaufenthaltes, ist rechtzeitig ein Dienstverschiebungsgesuch einzureichen; Schiesspflichtige reichen im gegebenen Fall ein Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht ein.
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Auszüge/Bestellungen
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Über den nachstehenden Link erfährt man, wer welche persönlichen Dokumente beim Zivilstandskreis Baden bestellen kann.
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Baugesuche - Baubewilligungspflicht für:
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Alle Gebäude und gebäudeähnlichen Bauten sowie alle weiteren künstlich hergestellten und mit dem Boden fest verbundene Objekte. Hütten, Buden, Baracken, Kioske, Waren- und andere Automaten, Schaukästen und dergleichen. Tiefbauten, Parkplätze. Wohnwagen, die länger als zwei Monate auf dem gleichen Grund stehen. Terrainveränderungen von mehr als 80 cm Höhe oder mehr als 100 m2 Fläche. Ablagerungen und Deponien; Freizeit- und andere Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt oder Umgebung.
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Bauvorhaben - Verfahrensdauer
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Das Baugesuch wird nach Eingang der vollständigen Akten während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Nach der Prüfung des Projekts durch die Baukommission beschliesst der Gemeinderat über das Baugesuch. Sofern keine Einsprachen vorliegen, dauert das Verfahren rund acht Wochen.
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Betreibungsbegehren, Beilagen
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Es sind keine Beilagen dem Betreibungsbegehren beizulegen.
Ansprechpartner: Betreibungsbegehren, konkrete Anfrage
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Betreibungsgebühren
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Betreibungsgebühren
bis Fr. 100, Gebühr Fr. 20.00
bis Fr. 500, Gebühr Fr. 33.00
bis Fr.1'000, Gebühr Fr. 53.00
bis Fr. 10'000,Gebühr Fr. 73.00
bis Fr. 100'000, Gebühr Fr. 103.00
bis 1 Mio, Gebühr Fr. 203.00
über 1 Mio, Gebühr Fr. 413.00
Ansprechpartner: Betreibungsbegehren, konkrete Anfrage
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Definitive Steuerveranlagung
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Grundsätzlich gilt: Je früher und vollständiger die Steuererklärung eingereicht wird, desto schneller erhält man die definitive Veranlagung. Verzögerungen kann es geben, wenn das Wertschriftenverzeichnis abgewartet werden muss. Dieses wird durch das Kantonale Steueramt überprüft und freigegeben. Sollten Sie noch keine definitive Steuerveranlagung für die Vorjahre erhalten haben, lassen Sie uns eine kurze Mitteilung zukommen. Wir werden Ihr Dossier so rasch als möglich bearbeiten oder wir werden Sie über das weitere Vorgehen in Kenntnis setzen.
Ansprechpartner: Abteilung Steuern
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Dienstleistungen des Sozialdienstes
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Beratung aller Altersgruppen und Nationalitäten bei persönlichen und finanziellen Problemen. Vermittlung von Kontakten zu anderen sozialen Institutionen und spezialisierten Bera-tungsstellen. Gesuche um Sozialhilfe werden vom Sozialdienst entgegengenommen und nach erfolgter Überprüfung dem Gemeinderat weitergeleitet.
Ansprechpartner: Sozialdienst
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Dienstverschiebung
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Liegen zwingende Gründe vor (Auslandaufenthalt unter 12 Monaten, Krankheit, Studium) kann beim Kreiskommando Aarau ein Gesuch um Dienstverschiebung eingereicht werden. Weitere Informationen und Gesuchsformular siehe Online-Schalter
Ansprechpartner: Einwohnerkontrolle
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E-Rechnungen
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Sie haben die Möglichkeit, die meisten (wiederkehrenden) Rechnungen der Gemeinde (z.B. Gebührenrechnungen, Musikschulrechnungen, Hundetaxen etc.*) als E-Rechnung zu empfangen.
Die E-Rechnung spart Zeit, ist bequem und schont die Umwelt. E-Rechnungen werden Ihnen elektronisch ins E-Banking zugestellt anstatt per Post in den Briefkasten. Mit wenigen Mausklicks können Sie die E-Rechnung im E-Banking prüfen, als PDF-Datei auf Ihrem Computer speichern und den fertig ausgefüllten Einzahlungsschein zur Zahlung freigeben. Sie behalten die volle Kontrolle, denn bei einer Beanstandung können Sie eine E-Rechnung auch per Mausklick ablehnen.
Ihre Vorteile:
- einfach: kein Abtippen von Konten, Referenznummern und Beträgen
- schnell: per Mausklick prüfen und bezahlen
- papierlos: PDF-Datei statt Papierrechnung
- kontrollierbar: prüfen, freigeben oder ablehnen per Mausklick
- sicher: geschützte Übermittlung
Jetzt für die E-Rechnung anmelden:
Sie können sich in Ihrem E-Banking unter dem Menüpunkt „E-Rechnung“ schnell und einfach bei uns als Rechnungsempfänger für die E-Rechnung anmelden. Weitere Informationen sowie einen zweiminütigen Film zur Erklärung der E-Rechnung finden Sie auf www.e-rechnung.ch.
* Angebot gilt (noch) nicht für Steuerrechnungen, da diese vom Kanton erstellt werden.
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Eheschliessungen
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In Obersiggenthal wohnhafte Brautpaare wenden sich persönlich und gemeinsam nach vorheriger Terminabsprache an den Zivilstandskreis Baden.
Für weitere Informationen hier klicken
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Einzahlungsscheine online bestellen
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Sofern Sie Ihren Einzahlungsschein verloren haben, können Sie bei der Abteilung Finanzen einen Ersatz bestellen. Damit wir den ESR richtig vercoden können, müssen Sie uns unbedingt mitteilen, wofür die Zahlung bestimmt ist.
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Erbbescheinigung
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Seit 1. November 2005 werden keine Erbgangsurkunden mehr ausgestellt. Diese wurde durch die Erbbescheinigung ersetzt, und kann beim Gerichtspräsidium am letzten Wohnsitz des Erblassers mittels Formular bestellt werden.
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Familienregister
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Das Familienregister wird für alle Bürgerinnen und Bürger von Obersiggenthal, auch wenn diese nicht in Obersiggenthal wohnhaft sind, beim Zivilstandskreis Baden geführt.
Für Informationen hier klicken
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Fischereibewilligung / Freianglerkarte
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Gesuche und Eingaben sind an das Bezirksamt Baden zu richten:
Bezirksamt
Mellingerstrasse 207, 5405 Baden-Dättwil
Telefon 056 200 12 12
Fax 056 200 12 13
E-Mail bezirksamt.baden@ag.ch
Website Bezirksamt Baden
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Friedhof, Grabmal
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In Obersiggenthal stehen folgende Grabstätten zur Verfügung: Sargreihengrab, Urnenreihengrab, Urnengemeinschaftsgrab, Kindergräber. Grabsteine können bei Erdbestattungen erst nach 9 Monaten, bei Urnenbeisetzungen nach 3 Monaten, gesetzt werden. Vorgängig ist bei der Bauverwaltung ein Gesuch einzureichen, welches die Grössenmasse des Steines, das Material und die Bearbeitung enthält. Zudem ist eine Skizze im Massstab 1:10 beizulegen.
Ansprechpartner: Todesfall, konkrete Anfragen
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Fundbüro
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Werden Wertgegenstände, welche den Wert von Fr. 10.-- (Art. 720 des schweizerischen Zivilgesetzbuches) übersteigen, aufgefunden, so sind diese auf der Einwohnerkontrolle abzugeben. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, macht sich der Fundunterschlagung strafbar. Wer seinen Pflichten als Finder nachkommt, erwirbt, wenn während fünf Jahren von der Bekanntmachung an der Eigentümer nicht festgestellt werden kann, die Sache zum Eigentum. Wird die Sache zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn.
Ansprechpartner: Einwohnerkontrolle
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Geburten
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Hausgeburten müssen umgehend, spätestens jedoch innert 3 Tagen dem Zivilstandskreis Baden, Oberstadtstrasse 4, 5401 Baden, Tel. 056 200 84 30, gemeldet werden. Spitalgeburten werden dem Zivilstandskreis Baden durch die Spitalverwaltung direkt gemeldet. Welche Papiere beim Spitaleintritt mitgebracht werden müssen, ist bei den Spitaladministrationen zu erfahren. Haus- und Spitalgeburten werden vom Zivilstandskreis Baden später an die Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde gemeldet.
Link zum Zivilstandskreis Baden
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Gemeindeammann, Sprechstunden
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Der Gemeindeammann ist von Montag bis Freitag während der ordentlichen Bürostunden erreichbar. Termine für Besprechungen sind vorab telefonisch (056 296 21 10) oder per eMail abzumachen.
Ansprechpartner: Gemeindeammann
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Grundbuchauszüge
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Grundbuchauszüge sind erhältlich beim Grundbuchamt::
Grundbuchamt Baden
Bahnhofstrasse 40, 5400 Baden
Telefon 056 200 09 40
Fax 056 200 09 59
E-mail GBABaden@ag.ch
- H
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Handlungsfähigkeitszeugnis
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Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in Baden ausgestellt. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist.
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Hundekontrolle
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Jeder Hund muss innert 10 Tagen unter Vorweisung des Heimtierausweises bei der Einwohnerkontrolle angemeldet werden. Für Hunde, die nach dem 1. September 2008 angeschafft worden sind, ist zudem die Bestätigung über den absolvierten Sachkundenachweis mitzubringen. Hundehalter, die noch nie einen Hund besassen, müssen zudem einen Theoriekurs besuchen. Seit 1. Januar 2007 müssen alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der zentralen Datenbank Animal Identity Service (ANIS) in Bern registriert werden. Der Tierarzt setzt den Mikrochip ein und meldet dies an die zentrale Datenbank. Stirbt der Hund oder wechselt der Besitzer, ist der Einwohnerkontrolle sowie der Datenbank (ANIS) Meldung zu erstatten (Link siehe Startseite Einwohnerkontrolle). Halter von Hunden mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial benötigen eine Bewilligung des Kantonalen Veterinärdienstes (Halterberechtigung). Dies gilt obligatorisch sowohl für neue als auch jetzige Hundehalter folgender Rassen sowie deren Kreuzungen und Mischlinge: American Staffordshire Terrier; Bull Terrier/American Bull Terrier; Staffordshire Bull Terrier; Pit Pull Terrier/American Pit Bull Terrier; Rottweiler (siehe Merkblatt). Hundemarken werden keine abgegeben. Die Hundetaxe beträgt Fr. 115.-- pro Hund und wird jährlich im Mai in Rechnung gestellt.
Merkblatt Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
Ansprechpartner: Einwohnerkontrolle
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Identitätskarte (ID) für Schweizer
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Der Bewerber muss persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorsprechen (Minderjährige mit gesetzlichem Vertreter), ein neues Passfoto (3,5 x 4,5 cm gross, 0,5 cm Abstand vom Haaransatz bis zum Fotorand, Frontalaufnahme mit geschlossenem Mund, ohne Kopfbedeckung, keine Uniform; Anforderungen siehe Fotomustertafel für Reisepass) und die alten Ausweise mitbringen. Bei Verlust einer ID ist die Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeidienststelle mitzubringen.
Kosten einer Identitätskarte:
Fr. 70.-- Erwachsene
Fr. 35.-- Kinder
Gültigkeit der ID:
10 Jahre für Erwachsene
5 Jahre für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
Lieferfrist: ca. 2 Wochen
Ansprechpartner: Einwohnerkontrolle
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Jagdaufseher
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Das Revier von Obersiggenthal ist an die Jagdgesellschaft Obersiggenthal verpachtet. Nicht nur die Jagd, auch die Hege und Pflege des Wildes ist den 10 Pächtern besonders wichtig. Auskünfte zur Jagd erteilt gerne der Präsident Adrian Schlatter, Hausen, Tel. 056 460 99 33. Der Jagdaufseher, Kurt Rüegg, 079 301 35 46, ist zu benachrichtigen, wenn Wild angefahren oder aufgefunden wird.
Ansprechpartner: Auskünfte zu Wild und Jagd
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Krankenkassenprämie,Verbilligung
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Aufgrund der Steuerzahlen wurden Personen ermittelt, welche möglicherweise Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Diese Personen haben ein Antragsformular zugestellt erhalten. Weitere Formulare sind bei der Gemeindezweigstelle ASVA erhältlich. Einreichefrist ist der 31. Mai. Der ausgefüllte Antrag ist zusammen mit der Krankenkassenpolice des laufenden Jahres und der letzten def. Steuerveranlagung der Gemeindezweigstelle wieder einzureichen.
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Kündigungsfrist
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Während der Kündigungsfrist müssen Sie Stellen suchen und diese Bemühungen unbedingt aufschreiben (Kopie Bewerbung machen)
Ansprechpartner: Arbeitsamt
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Leumundszeugnis
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Das Leumundszeugnis wird durch die Gemeindekanzlei ausgestellt und durch den Gemeinderat unterzeichnet. Es kann im Online-Schalter direkt bestellt werden.
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Mehrwertsteuer / Anmeldepflicht
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Steuerpflicht
Sie haben den Sitz Ihrer Unternehmung im Inland:
- Gehen Sie selbstständig einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit nach?
- Treten Sie unter eigenem Namen auf?
- Ist Ihr Unternehmen auf die nachhaltige Erzielung von Einnahmen ausgerichtet?
- Führen Sie einen nicht gewinnstrebigen, ehrenamtlichen Sport- oder Kulturverein und erzielen mindestens 150'000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen?
- Sind Sie eine gemeinnützige Institution und erzielen mindestens 150'000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen?
- Sind Sie eine Einrichtung des öffentlichen Rechts und erwirtschaften mindestens 25'000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen an Nichtgemeinwesen?
- Erzielen Sie mindestens 100'000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen?
- Organisieren Sie einen einmaligen Anlass (Seenachtsfest, Dorffest, Jodlerfest, Pferdesporttage usw.) mit budgetierten, steuerbaren Einnahmen von mindestens 100'000 Franken aus z.B. Restaurantkonsumationen, Werbung? Beziehen Sie für mindestens 10'000 Franken der Bezugsteuer unterliegende Leistungen aus dem Ausland?
Bei einem Nein zu allen Punkten:
Sie sind nicht MWST-pflichtig.
Sie können sich aber unter gewissen Umständen freiwillig der MWST-Pflicht unterstellen.
Bei einem Ja zu einem oder mehreren Punkten:
Sie sind vermutlich MWST-pflichtig. Sie können dies über den Fragebogen klären, siehe Link: www.estv.admin.ch/mwst/dienstleistungen/00229/00591/index.htmlDetaillierte Angaben finden Sie in der MWST-Info 02 PDF-Datei, siehe Link: www.estv.admin.ch/mwst/themen/00154/00589/index.html
Diese Ausführungen sind unverbindlich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Eidg. Steuerverwaltung Mehrwertsteuer: www.estv.admin.ch
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Mitwirkung in Kommissionen
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Melden Sie sich bei der Gemeindekanzlei. Sie werden dann in eine Warteliste aufgenommen.
Ansprechpartner: Gemeindekanzlei
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Nachtparkierung
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Das regelmässige Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund ist während der Nacht bewilligungs- und gebührenpflichtig. Auskunft erteilt die Stadtpolizei oder die Gemeindekanzlei Obersiggenthal
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Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
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Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag vormittags 08.30 - 11.30 08.30 - 11.30 08.30 - 11.30 08.30 - 11.30 08.30 - 11.30 nachmittags 14.00 - 16.30 14.00 - 18.30 14.00 - 16.30 14.00 - 16.30 14.00 - 16.30
Auf telefonische Vereinbarung hin, sind auch Termine ausserhalb dieser Zeiten möglich.Telefon 056 296 22 22 Fax 056 296 21 49 E-Mail info@obersiggenthal.ch
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Orientierungstag
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Jeweils im Sommer (Juni) werden die Stellungspflichtigen zum Orientierungstag ins Feuerwehrgebäude Wettingen aufgeboten. Das Kreiskommando Aarau nimmt mit den angehenden Rektruten die militärische Einteilung vor und legt den Zeitpunkt der Rekrutenschule fest.
Ansprechpartner: Einwohnerkontrolle
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Pensionierung - Rentenbezug vor regulären Alter?
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Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Rente schon früher bezogen werden, wobei die Rente auf Lebzeiten gekürzt wird. Eine Informationsbroschüre erhalten Sie bei der ASVA-Gemeindezweigstelle.
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Pensionierung - Wo/wann ist der Bezug der AHV-Rente anzumelden?
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Das Anmeldeformular AHV-Rente ist bei der Gemeindezweigstelle der ASVA erhältlich. Beim Ausfüllen hilft diese Stelle gerne weiter. Das Gesuch muss zusammen mit AHV-Ausweis etwa 4 Monate vor Erreichen des AHV-Alters eingereicht werden.
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Plakatanschlag an Bushaltestellen
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Kostenloser Aushang
Ortsansässige Vereine und gemeinnützige Organisationen haben Anspruch auf einen kostenlosen Aushang. Diese Plakate können bei der Einwohnerkontrolle abgegeben werden. Der Wechsel der Plakate erfolgt in der Regel am Dienstag. Wenn Sie Ihre Plakate bis am Montag-Abend der Einwohnerkontrolle abgeben, ist der Aushang bis Mittwoch garantiert.
Kostenpflichtiger Aushang
Kostenpflichtige Plakate von z. B. kommerziellen Anlässen, Firmen, Vereinen von anderen Gemeinden, usw. müssen der Bewirtschaftungsfirma eingesandt werden. Correct Connect GmbH, Badenerstrasse 808, 8040 Zürich, Telefon: 044 431 13 13.
Ansprechpartner: Gemeindekanzlei
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Plakatstellen der Gemeinde (Ortseingang)
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Für das Vermieten der Plakatstellen der Gemeinde am Ortseingang ist die Bauverwaltung zuständig.
Telefon 056 296 21 40 Fax 056 296 21 49 E-Mail bauverwaltung@obersiggenthal.ch Die Gesuchsformulare können Sie direkt am Online-Schalter herunterladen.
Ansprechpartner: Gemeindekanzlei
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Provisorische Steuerrechnung
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Mitte Februar werden die provisorischen Steuerrechnungen verschickt. Diese wird auf der Grundlage der letzten provisorischen Veranlagung erstellt (aktuelle Jahresbasis). Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden berücksichtigt, soweit sie bekannt sind. Sollte Ihre Steuerrechnung zu hoch oder zu tief ausgefallen sein, können Sie ein Hilfsblatt für die Ausfertigung der provisorischen Steuerrechnung ausfüllen und der Abteilung Steuern zukommen lassen. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Hilfsblatt für die Ausfertigung der provisorischen Steuerrechnung
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Rechtsmittel / "Einsprache Steuerveranlagung"
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Die Einsprache ist schriftlich innert 30 Tagen nach Erhalt der definitiven Steuerveranlagung an die Steuerkommission zu richten (per Briefpost). Details über das Vorgehen entnehmen Sie der Rechtsmittelbelehrung auf der Rückseite der Steuerveranlagung. Elektronisch eingereichte Einsprachen können aus gesetzlichen Gründen nicht akzeptiert werden.
Ansprechpartner: Abteilung Steuern
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Reisepass 10 für Schweizer
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Der neue biometrische Pass ist ab 1. März 2010 durch persönliche Vorsprache beim kantonalen Passamt Aarau zu beantragen. Eine vorgängige Terminreservation ist unerlässlich! Tel. 062 835 19 28 oder via Internet www.schweizerpass.ch.
Dem Passamt Aarau ist der zu ersetzende Ausweis vorzulegen. Das Foto wird vor Ort durch das Passamt Aarau erstellt. Es kann auch ein digitales Passfoto mitgebracht werden. Beim Verlust eines Ausweises ist die Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeidienststelle mitzubringen. Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und Bevormundete sind durch die sorgeberechtigte Person resp. gesetzliche Vertretung (Vormund) zu begleiten, welche sich ebenfalls ausweisen muss.
Zusammen mit dem Pass kann auch eine Identitätskarte beantragt werden (Kombi). Die Identitätskarte (ohne Pass) kann weiterhin bei der Einwohnerkontrolle bestellt werden. Die Pässe 03 und 06 behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Der Pass 03 ist für eine visumsfreie Reise in die USA nur gültig, wenn er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde.
Kosten des Passes 10:
Fr. 145.-- Erwachsene
Fr. 65.-- Kinder
Kombiangebot Pass und ID gemeinsam:
Fr. 158.-- Erwachsene
Fr. 78.-- Kinder
Gültigkeit des Passes 10:
10 Jahre für Erwachsene
5 Jahre für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
Fragen zum Pass 10 beantwortet das Bundesamt für Polizei Hotline 0800 820 008 von Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 12.00 sowie zwischen 14.00 und 17.00 Uhr oder das Passamt Aarau
Ansprechpartner: Einwohnerkontrolle
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Rentenalter
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Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren.
Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Frauen und Männer den Bezug der Altersrente
- um 1 oder 2 ganze Jahre vorziehen
- um 1 bis höchstens 5 Jahre aufschieben
Wer seine Altersrente vorzieht, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine gekürzte Rente. Wer umgekehrt die Rente aufschiebt erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine erhöhte Rente. Die Kürzung und der Zuschlag werden nach versicherungstechnischen Grundsätzen berechnet.
Weitere Informationen sind im Merblatt "Flexibles Rentenalter" ersichtlich.
Ansprechpartner: AHV-Zweigstelle
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Reservation von Räumlichkeiten
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Die Gemeinde Obersiggenthal bietet verschiedene Räumlichkeiten zur Reservation an. Weiter Informationen finden Sie auf der Seite der Reservationsstelle.
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Scanning
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Mit der Einführung dieser Arbeitstechnik (papierloses Büro) und der Bearbeitung der Steuererklärungen am Bildschirm können wir Einsparungen erzielen. Um die neue und rationelle Verarbeitung weiter verbessern zu können, werden die eingereichten Beilagen zukünftig nicht mehr retourniert. Mit der nächsten Steuererklärung sind deshalb nur noch die Originale von Lohnausweisen, Bescheinigungen der Säule 3a sowie Einkäufen in die Pensionskasse einzureichen. Dieses Vorgehen reduziert den administrativen Aufwand und die Gebühren für den Postversand.
Ansprechpartner: Abteilung Steuern
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Schiesswesen
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Die Daten der obligatorischen Schiessübungen werden jeweils im Frühjahr publiziert. Kann die Schiesspflicht nicht erfüllt werden (Auslandaufenthalt), ist ein Gesuch um Dispension von der Schiesspflicht beim Kreiskommando Aarau einzureichen. Weitere Informationen und Gesuchsformular siehe Online-Schalter
Ansprechpartner: Einwohnerkontrolle
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Stelle frei?
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Freie Stellen sind dem RAV Baden (Tel. 056 200 01 01) zu melden, da dort alle arbeitslosen Personen registriert sind.
Ansprechpartner: Arbeitsamt
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Steuerberechnung
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Sind Sie interessiert über die Höhe Ihrer persönlichen Steuerbelastung? Möchten Sie Vergleiche zu anderen Gemeinden vornehmen? Sie können die zu erwartenden Steuern online berechnen lassen. Sie wechseln dafür zur Homepage des Kant. Steueramtes. Die Steuerfüsse der Gemeinde Obersiggenthal setzen sich wie folgt zusammen: Kantonssteuern 109 % Gemeindesteuern 98 % Kirchensteuern Röm.-kath. 19 % Ev.-ref. 18 % Chr.-kath. 22 %
Steuerberechnung / Steuerfüsse Kanton Aargau
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Steuererklärung
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Ab Mitte Januar wird die Steuererklärung zugestellt. Eine Steuererklärung haben alle natürlichen Personen einzureichen, die am 31. Dezember des letzten Jahres ihren Wohnsitz im Kanton Aargau hatten.
Bitte denken Sie daran:
Je genauer die Steuererklärung ausgefüllt wird und je vollständiger sie samt den Hilfsblättern sowie den erforderlichen Belegen eingereicht wird, umso weniger be-steht Anlass für die Steuerbehörden weitere Abklärungen vorzunehmen.
Ansprechpartner: Abteilung Steuern
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Steuererklärung mit EasyTax; Abgabetermin
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Den bisherigen Anwendern von EasyTax sowie auch den Steuerpflichtigen, die im Steuerjahr das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird die neue EasyTax-CD zusammen mit den Steuererklärungsunterlagen zwischen Mitte Januar und Mitte Februar zugestellt. Im Weiteren ist dieser Sendung ein modifizierter Steuererklärungsbogen sowie ein Rücksendecouvert beigelegt.
Die übrigen Steuerpflichtigen erhalten wie bis anhin im gleichen Zeitraum die Steuererklärungsformulare zugestellt. Zusätzliche Formulare können ab diesem Zeitpunkt auf der Abteilung Steuern bezogen werden. Das Programm kann durch herunterladen im Internet oder als CD-Rom bei der Abteilung Steuern bezogen werden.
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Steuererklärung, Einreichung
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Der Abgabetermin für die Steuererklärung ist auf den 31. März festgesetzt. Bei Abgabe der Steuererklärung bis zum 31. März ist die Gutschrift des Verrechnungssteuer-Guthabens bis zum Skontotermin vom 30. April weiterhin gewährleistet. Falls eine fristgerechte Einreichung nicht möglich ist, muss ein schriftliches Fristverlängerungsgesuch eingereicht werden.
Fristerstreckungsgesuche bis 30. Juni werden nur beantwortet, wenn sie nicht oder nicht im gewünschten Umfang bewilligt werden. Keine Antwort bedeutet somit Genehmigung des Fristerstreckungsgesuches.
Ansprechpartner: Abteilung Steuern
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Steuerregisterauszug
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Nur der eigene Steuerregisterauszug kann bezogen werden. Sie können ihn hier online bestellen. Das Dokument kann gegen Vorlage eines Ausweises auf der Abteilung Steuern abgeholt oder per Post zugestellt werden.
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Steuerzahlung in Raten
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Falls Sie Ihre Steuern in Raten bezahlen möchten, können sie bei der Abteilung Finanzen die gewünschte Anzahl Einzahlungsscheine bestellen.
Ansprechpartner: Abteilung Finanzen
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Tageskarte Gemeinde
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Für nur CHF 40.-- pro Tag geniessen Einwohnerinnen und Einwohner von Obersiggenthal freie Fahrt mit fast allen öffentlichen Verkehrsmitteln der Schweiz. Die Tageskarte Gemeinde der SBB ist in Form von vordatierten Karten bei der Einwohnerkontrolle erhältlich; Tel. 056 296 22 22.
Ansprechpartner: Einwohnerkontrolle
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Todesfall im Spital
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Das Spital meldet den Todesfall direkt dem zuständigen Zivilstandsamt.
Die Angehörigen melden den Todesfall so bald wie möglich dem Wohnort des Verstorben für die Festlegung eines Beisetzungstermins. Dafür müssen die Angehörigenpersönlich beim Bestattungsamt vorbeigehen, welche das Einsargen, den Transport und die Beisetzung organisieren. Familienbüchlein und weitere Personenstandsdokumente sind zur Besprechung mitzubringen.
Ansprechpartner: Todesfall, konkrete Anfragen
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Todesfall zu Hause
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Zuerst ist unverzüglich ein Arzt anzurufen. Hat dieser den Tod festgestellt, ist der Todesfall der Gemeindekanzlei, Bestattungsdienst, Tel. 056 296 21 10, zu melden. Für die Festlegung eines Beisetzungstermins müssen die Angehörigen persönlich beim Bestattungsdienst vorbeigehen, welcher die Einsargung, den Transport und die Beisetzung organisiert. Die Original-Todesbescheinigung und allenfalls das Familienbüchlein sind zur Besprechung mitzubringen. An den Wochenenden und Feiertagen kann ein Todesfall dem Bestattungsinstitut Harfe, Baden-Dättwil, Tel. 056 493 23 13 gemeldet werden. Für dringende Dienstleistungen (Eisargen und Überführung) steht auch das Badener Taxi AG, Wettingen, Tel. 056 222 53 53 zur Verfügung.
Ansprechpartner: Todesfall, konkrete Anfragen
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Umzug innerhalb der Gemeinde
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Die Adressänderung ist innerhalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle mitzuteilen. Ausländer reichen den Ausländerausweis ein.
Ansprechpartner: Einwohnerkontrolle
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Unentgeltliche Rechtsberatung
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Die unentgeltliche Rechtsberatung findet jeden letzten Dienstag im Monat, von 17.30 Uhr - 18.30 Uhr im Gemeindehaus Obersiggenthal, 1. Stock, Zimmer 207 statt. Ausnahmen: Im Juli und im Dezember findet keine Beratung statt.
Ansprechpartner: Gemeindekanzlei
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Unterschriften und Dokumente beglaubigen
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Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird oder, wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr. Es muss ein Personenausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Zuständig für Beglaubigungen ist der Gemeindeschreiber. Kosten der Beglaubigungen: Unterschriftsbeglaubigung Fr. 15.-- für Einwohner, Fr. 30.-- für Auswärtige, Beglaubigung von Dokumenten: Fr. 10.--
Ansprechpartner: Gemeindekanzlei
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Vaterschaftsanerkennungen
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Einwohnerinnen und Einwohner von Obersiggenthal wenden sich an den Zivilstandskreis Baden.
Für weitere Informationen hier klicken
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Verlust Dienstbüchlein
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Das Dienstbüchlein ist bis zum Ende der Militärdienstpflicht sorgfältig aufzubewahren. Wer es verliert, meldet sich beim Sektionschef zur Beantragung eines Duplikates (siehe Online-Schalter). Kosten für ein Duplikats-Dienstbüchlein: Fr. 100.--
Ansprechpartner: Einwohnerkontrolle
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Vermögensvergleich
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Die Vermögensvergleichsrechnung wird von den Steuerbehörden zur Kontrolle der in der Steuererklärung natürlicher Personen deklarierten Einkommens- und Vermögenszahlen erstellt. Es handelt sich dabei um eine Art Mittelflussrechnung. Wie funktioniert eine Vermögensvergleichsrechnung?
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Visum, Besuchsaufenthalter aus visumspflichtigen Ländern
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Der Visumsantrag ist bei der Schweizer Vertretung im Herkunftsland einzureichen. Das Antragsformular ist online erhältlich (siehe Online-Schalter). Händigt die Schweizer Vertretung dem Besucher eine Verpflichtungserkärung aus, ist diese an den Garanten in der Schweiz (Gastgeber) weiterzuleiten. Der Garant muss die Verpflichtungs-/ Unterhaltserklärung (Fr. 50‘000.--) von der Einwohnerkontrolle visieren lassen. Die Einwohnerkontrolle leitet die Garantieerklärung ans Migrationsamt Aarau weiter. Kosten: Fr. 61.00. Visumsantragsformular und Merkblatt siehe Onlineschalter
Ansprechpartner: Einwohnerkontrolle
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Zahlungskonditionen Steuern 2013
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ordentlicher Verfall: bis 30.4. - Skonto 0.5 %
bis 31.10. - spätestes Zahlungsdatum (brutto)
ab 1.11. wird Verzugszins berechnet (aktueller Zinssatz 2013: 5.0 %)
ausserordentlicher Verfall: Beachten Sie bitte die Zahlungskonditionen auf der Steuerrechnung. Für das Inkasso sämtlicher Steuern ist die Abteilung Finanzen zuständig.
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Zahlungsschwierigkeiten Steuern
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Sie haben die Möglichkeit, bei der Abteilung Finanzen schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss als Beilagen als Kopie enthalten:
Mietvertrag, Einkommensbelege/Lohnausweise, Krankenkassenrechnung, Kreditvertrag (falls Kredit), Auszug aus Betreibungsregister. Das Gesuch muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.










